Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung der AGB
Für die Tätigkeiten des Auftragnehmers gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Werden für bestimmte Tätigkeiten besondere Bedingungen vereinbart, so gelten die Allgemeinen Bedingungen nachrangig und ergänzend. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. - Vertragsabschluss
Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist, dass der Auftrag von beiden Seiten schriftlich bestätigt ist oder der Auftragnehmer mit der Erbringung der angebotenen und zu beauftragenden Leistungen begonnen hat und der Auftraggeber die Leistungen als solche entgegennimmt. - Wettbewerb
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur absoluten Diskretion gegenüber dem Auftraggeber und Dritten.
Unter diesen Voraussetzungen ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts Gesondertes schriftlich vereinbart wurde. - Geheimhaltung, Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden oder bekannt geworden sind. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der datenschutzrechtlichen relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) ab 25.05.2018, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. - Leistungen
Die Leistungen des Auftragnehmers werden in Form von Training, Coaching, Seminaren, Moderation von Workshops und Begleitung von Mitarbeitern bei der täglichen Arbeit erbracht. Umfang, Inhalt und Ziel der Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung in einer gesonderten Leistungsbeschreibung festgelegt. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer während der Durchführung des Auftrages laufend über Vorgänge und Umstände in Kenntnis, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber benennt hierzu dem Auftragnehmer eine verantwortliche Kontaktperson. - Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Trainingskurse konsequent auf die mit dem Auftraggeber vereinbarten Zielsetzungen auszurichten und die Trainingsteilnehmer individuell und entsprechend ihren realistischen Möglichkeiten zu trainieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem allen Teilnehmern gegenüber praxisnahen, fordernden und motivierenden Trainingsstil.Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, den Auftraggeber auf Gegebenheiten aufmerksam zu machen, die den Erfolg einer Qualifizierungsmaßnahme in Frage stellen können, unter Beachtung der gebotenen Diskretion.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmer dazu anzuhalten, an den vereinbarten Trainingsmaßnahmen teilzunehmen, da eine sinnvolle und effiziente Trainingsdurchführung nur möglich ist, wenn alle Trainingstermine von den Teilnehmern wahrgenommen werden. Sollte ein Teilnehmer einen Trainingstag versäumen, besteht kein Anspruch auf Ersatz. - Honorar
Das vertraglich vereinbarte Honorar pro Trainingstag beinhaltet – neben der Durchführung der beauftragten Leistungen – sämtliche Besprechungen, Arbeitsmaterialien, Konzeptionserstellung, Erarbeitung von kundenspezifischen Unterlagen sowie Durcharbeiten der schriftlichen Ausarbeitungen der Teilnehmer. Auf das vertraglich vereinbarte Honorar ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich zu entrichten. - Reisekosten
Nicht im Honorar enthalten sind Kosten für Reisen, Übernachtungen und Spesen. Reisekosten werden unabhängig von der Art der Anreise pauschal mit 1,00 €/km zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet. Berechnet wird die Hin- und Rückfahrt vom Wohnungsort des Trainingsleiters bis zum Trainingsort, damit ist auch der Zeitaufwand für die Reise abgegolten. Sonstige Auslagen und Spesen (z. B. Übernachtungskosten) werden als Nebenleistung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. - Tagungskosten
Die Kosten für Hotel/Schulungsraum sowie Mittagessen und Pausengetränke werden vom Auftraggeber übernommen. - Fälligkeiten
Die Rechnungsstellung für das durchzuführende Training erfolgt nach Auftragserteilung/ Vertragsschluss mit dem Versand der Vorbereitungsunterlagen 4 Wochen vor dem 1. Trainingstag. Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb 14 Tagen ohne Abzug fällig. - Stornokosten
Werden vereinbarte Termine vom Auftraggeber storniert oder nicht abgenommen, werden dem Auftraggeber die Kosten in Rechnung gestellt. Diese betragen bei einer Stornierung bis zu 3 Monate vor Trainingsbeginn 0 %, bis zu 6 Wochen vor Trainingsbeginn 50 % und bei einer Stornierung kurzfristiger als 6 Wochen vor Trainingsbeginn 100 % des Honorars für die stornierte Leistung zuzüglich Mehrwertsteuer. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Hotel/Seminarraum gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. - Verhinderung des Auftragnehmers
Kann der Auftragnehmer einen vertraglich vereinbarten Termin zur Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenen Umständen nicht einhalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Soweit ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des bezahlten Honorars für den ausgefallenen Termin begrenzt. - Nutzungsrechte
Die Trainingsunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Sämtliche Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Vervielfältigungen oder die Weitergabe der Trainingsunterlagen sind – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers gestattet. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer Ersatzregelung durchführen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. - Anzuwendendes Recht
Für die Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. - Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Auftrag/Vertrag und diesen Bedingungen ist – soweit es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt – Euskirchen.